Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma "der Lindorfer - Ihr Dienstleister"
Bereich Handel, Bestattung, Anhängerverleih, Tortenfolien.

1. ALLGEMEINES
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten somit auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung und Leistung gelten unsere AGB als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts - bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich.
Abweichende Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern sind erst wirksam, wenn sie von einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Fa.Lindorfer schriftlich bestätigt werden.

2. ANGEBOTE und VERTRAGSABSCHLUSS
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden, konkludent durch Lieferung der bestellten Ware.

3. PREISE und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Preislisten und andere Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich.Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Die ausgewiesenen Preise sind - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - Euro Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwert- Steuer sowie Versand-, Transport- und Frachtversicherung bei Paketversand ab Pfarrkirchen i.M.
Der Kaufpreis ist sofort bei der Abholung der Ware, bzw. bei Anlieferung der Ware gegen zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste, offene Rechnung verbucht. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten und vom Kunden mit dem ursprünglichen Betrag beglichenen Rechnungen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem selben Vertrag beruht.
Verzugszinsen werden mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, sofern wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

4. LIEFERZEIT, SONDERPOSTEN, REMARKETING WARE
Lieferfristen und -termine, die verbindlich vereinbart wurden, sind durch die Fa. Lindorfer schriftlich zu bestätigen. Lieferfristen beginnen ab der Bestätigung zu laufen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik,Aussperrung oder ähnliche nicht in unseren Machtbereich fallende Ereignisse bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Die genannten Umstände entheben uns für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten und berechtigen beide Vertragsparteien zum Vertragsrücktritt. Bei beschränkten Gattungsschulden (Sonderposten, Remarketing Waren) erfolgt Lieferung nur, solange der Vorrat reicht. Uns steht ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, sofern die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Weitergehende Folgeersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. GEFAHRENÜBERGANG und -ABNAHME
Verladung und Versand der Ware erfolgen unversichert (mit Ausnahme Paketversand) auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unsere Geschäftsräume verlässt oder an dem Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft, falls eine Absendung verzögert wird, ohne dass dies von uns zu vertreten ist. Der Abschluss einer Speditionstransportversicherung obliegt dem Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, die bestellte Ware abzunehmen, sofern diese nicht mit offensichtlichen Mängeln behaftet ist. Verweigert der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich die Abnahme der bestellten Ware, so können wir dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf der Frist die Vertragserfüllung ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
Verlangen wir Schadensersatz gemäß vorherigen Punkt, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises (Gewinnspanne). Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der auf Grund des Vertrages uns zustehenden
Forderung unser uneingeschränktes Eigentum. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die wir aus laufenden Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden haben.
Der Kunde ist befugt, die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern, sofern wir hierfür schriftlich unsere Zustimmung erteilen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumanteils zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Soweit der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger Verletzung seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt - sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechnung des Verwerterlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung
des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Ausübung des Eigentumvorbehalts durch uns, für den Fall, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Teilzahlungsgeschäft eines Nichtkaufmannes. In diesem Fall finden die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung.

7. GEWÄHRLEISTUNG
Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt - vorbehaltlich einer individuellen Garantievereinbarung - unter Ausschluss der Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bzw. das arglistige Verschweigen eines Mangels. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anlieferer ( Post , Paketdienst, Spedition usw.) anzuzeigen und auf der Empfangsbestätigung zu vermerken. Ein späterer Einwand wird nicht mehr anerkannt.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs - und Rügeobliegenheit, gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs - 1 - und Rügeobliegenheiten gem. §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Liegt ein Mangel der Ware vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich die Nachbesserung oder Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.


8. SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Schadenersatzansprüche gegen uns, sowie gegenüber ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung) insbesondere auch für Indirekte- oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Soweit Schadenersatzansprüche gegen uns, ihrer Erfüllungs – und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung der Geräte, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.

9. SERVICEBEDINGUNGEN
Zur Prüfung ihres Garantieanspruchs ist eine Kopie der Kaufrechnung notwendig. Erbringen sie diesen Garantienachweis nicht, erhalten Sie die Ware unrepariert gegen eine Bearbeitungsgebühr zurück. Bei fehlenden Garantie oder Identifizierungsetiketten verfallen jegliche Garantieansprüche des Kunden.
Fehlerbeschreibung: Bei Lieferungen, die ohne genaue Fehlerbeschreibung ("defekt" oder "zur Reparatur" ist nicht ausreichend) bei uns eintreffen, hat die Fa. Lindorfer das Recht der Wahl zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder der unreparierten Rücksendung gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste.
Unberechtigte Beanstandungen:
Im Falle unberechtigter Beanstandungen (kein Fehler feststellbar, wahrscheinlich Bedienungsfehler) wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste zurückgeschickt
Transportkosten:
Die Fa. Lindorfer übernimmt die Transportkosten für die Rücksendung von Reparaturware im Garantiefall. Die Kosten für den Transport und Versicherung von Reparaturware an die Fa. Lindorfer trägt der Absender. Bei unfreien Anlieferungen wird die Annahme aus organisatorischen Gründen abgelehnt.

10. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND und ANZUWENDENDES RECHT
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Lindorfer und dem Kunden gilt das Recht der Republik Österreich. Die Anwendung des UN Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines
Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Pfarrkirchen i.M.. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Linz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. DATENSCHUTZ
Die Fa. LIndorfer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im
Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

12. SCHLUSSBESTIMMUNG
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma "der Lindorfer - Ihr Dienstleister"
Bereich „Dienstleistungen“ (Agentur, Planungsbüro)

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Firma Lindorfer gelten ausschließlich diese „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Firma Lindorfer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossene Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote der Firma Lindorfer sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Firma Lindorfer gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von der Firma Lindorfer als angenommen, sofern die Firma Lindorfer nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Firma Lindorfer für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Firma Lindorfer ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Firma Lindorfer ein Honorar in der Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbeetats (Planungskosten). Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Firma Lindorfer. Alle der Firma Lindorfer erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Firma Lindorfer sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Firma Lindorfer veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Firma Lindorfer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Firma Lindorfer, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Firma Lindorfer eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht angeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. sind vielmehr unverzüglich der Firma Lindorfer zurückzustellen.

4. Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen-Vorstellungen steht der Firma Lindorfer ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Firma Lindorfer für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Firma Lindorfer insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Firma Lindorfer; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Firma Lindorfer zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Firma Lindorfer gestalteten Werbemitteln verwendet, so ist die Firma Lindorfer berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Lindorfer nicht zulässig. Alle Leistungen der Firma Lindorfer einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Firma Lindorfer und können von der Firma Lindorfer jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Firma Lindorfer darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Firma Lindorfer durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma Lindorfer und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Firma Lindorfer, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Firma Lindorfer erforderlich. Dafür steht der Firma Lindorfer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Firma Lindorfer bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – ebenfalls die Zustimmung der Firma Lindorfer notwendig.
Dafür stehen der Firma Lindorfer im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

6. Kennzeichnung
Die Firma Lindorfer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur/Büro und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür eine Entgeltanspruch zustünde.

7. Genehmigung
Alle Leistungen der Firma Lindorfer (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Firma Lindorfer veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8. Termine
Die Firma Lindorfer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Firma Lindorfer. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Lindorfer. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Firma Lindorfer – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Zahlung
Die Rechnungen der Firma Lindorfer sind binnen 14 Tagen netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Lindorfer. Der Kunde darf nur mir unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Firma Lindorfer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistungen der Firma Lindorfer zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Lindorfer beruhen.
Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Firma Lindorfer keinerlei Haftung.

11. Haftung
Die Firma Lindorfer wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beobachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Firma Lindorfer vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Firma Lindorfer ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten für Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Anspruche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Firma Lindorfer selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanzielle oder sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Firma Lindorfer aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtbeziehung zwischen dem Kunden und der Firma Lindorfer ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Rohrbach.

14. SCHLUSSBEMERKUNG für beide AGB's
Es können auch für einzelne Geschäftsbereiche in denen die Fa. Lindorfer tätig ist, die AGB's Teil 1 und Teil
2 angewandt werden.