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1. ALLGEMEINES
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten somit auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen und
Angebote, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung und Leistung gelten
unsere AGB als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter
Hinweis auf seine eigenen Geschäfts - bzw. Einkaufsbedingungen
widersprechen wir ausdrücklich.
Abweichende Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern sind erst wirksam,
wenn sie von einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Fa.Lindorfer
schriftlich bestätigt werden.
2. ANGEBOTE und VERTRAGSABSCHLUSS
Unsere Angebote sind stets freibleibend und
unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt werden, konkludent durch Lieferung der
bestellten Ware.
3. PREISE und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Preislisten und andere Werbeunterlagen sind
freibleibend und unverbindlich.Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen
Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Die ausgewiesenen Preise
sind - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - Euro Preise zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwert- Steuer sowie Versand-,
Transport- und Frachtversicherung bei Paketversand ab Pfarrkirchen i.M.
Der Kaufpreis ist sofort bei der Abholung der Ware, bzw. bei Anlieferung
der Ware gegen zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste,
offene Rechnung verbucht. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler
berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten und vom
Kunden mit dem ursprünglichen Betrag beglichenen Rechnungen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen
berechtigen den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann
der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem selben
Vertrag beruht.
Verzugszinsen werden mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen
Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, sofern
wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine
geringere Belastung nachweist.
4. LIEFERZEIT, SONDERPOSTEN, REMARKETING WARE
Lieferfristen und -termine, die verbindlich
vereinbart wurden, sind durch die Fa. Lindorfer schriftlich zu bestätigen.
Lieferfristen beginnen ab der Bestätigung zu laufen. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr,
Streik,Aussperrung oder ähnliche nicht in unseren Machtbereich fallende
Ereignisse bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der
Lieferfrist. Die genannten Umstände entheben uns für die Dauer der
Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten und berechtigen
beide Vertragsparteien zum Vertragsrücktritt. Bei beschränkten
Gattungsschulden (Sonderposten, Remarketing Waren) erfolgt Lieferung nur,
solange der Vorrat reicht. Uns steht ein vertragliches Rücktrittsrecht
zu, sofern die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Wir werden
den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und
Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Weitergehende Folgeersatzansprüche
können nicht geltend gemacht werden.
5. GEFAHRENÜBERGANG und -ABNAHME
Verladung und Versand der Ware erfolgen
unversichert (mit Ausnahme Paketversand) auf Gefahr des Empfängers. Die
Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unsere Geschäftsräume
verlässt oder an dem Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft, falls
eine Absendung verzögert wird, ohne dass dies von uns zu vertreten ist.
Der Abschluss einer Speditionstransportversicherung obliegt dem Kunden.
Der Kunde hat die Pflicht, die bestellte Ware abzunehmen, sofern diese
nicht mit offensichtlichen Mängeln behaftet ist. Verweigert der Kunde
grob fahrlässig oder vorsätzlich die Abnahme der bestellten Ware, so können
wir dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung,
dass wir nach Ablauf der Frist die Vertragserfüllung ablehnen. Nach
erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde
die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass
er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande
ist.
Verlangen wir Schadensersatz gemäß vorherigen Punkt, so beträgt dieser
15 % des vereinbarten Kaufpreises (Gewinnspanne). Der Schadensbetrag ist höher
oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen
geringeren Schaden nachweist.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der auf
Grund des Vertrages uns zustehenden
Forderung unser uneingeschränktes Eigentum. Ist der Kunde eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb
seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für
Forderungen, die wir aus laufenden Geschäftsbedingungen gegenüber dem
Kunden haben.
Der Kunde ist befugt, die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern, sofern wir hierfür schriftlich unsere Zustimmung
erteilen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte
tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen
Miteigentumanteils zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die
Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für
unsere Rechnung einzuziehen. Soweit der Wert der Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Verlangen des
Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger
Verletzung seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt - sind wir
berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche, die Vorbehaltsware
herauszuverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener
Fristsetzung die Ware unter Anrechnung des Verwerterlöses auf den
Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche
Kosten der Rücknahme und Verwertung
des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Ausübung des
Eigentumvorbehalts durch uns, für den Fall, dass der Kunde seinen
Verpflichtungen nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Teilzahlungsgeschäft eines
Nichtkaufmannes. In diesem Fall finden die Vorschriften des
Verbraucherkreditgesetzes Anwendung.
7. GEWÄHRLEISTUNG
Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt -
vorbehaltlich einer individuellen Garantievereinbarung - unter Ausschluss
der Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für das Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft bzw. das arglistige Verschweigen eines Mangels.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige
Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anlieferer ( Post ,
Paketdienst, Spedition usw.) anzuzeigen und auf der Empfangsbestätigung
zu vermerken. Ein späterer Einwand wird nicht mehr anerkannt.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf
offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres
auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von
einer Woche nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der
Untersuchungs - und Rügeobliegenheit, gilt die Ware in Ansehung des
betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden
Untersuchungs - 1 - und Rügeobliegenheiten gem. §§ 377, 378 HGB bleiben
hiervon unberührt. Liegt ein Mangel der Ware vor, so sind wir nach
unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind
wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der
Lage oder verzögert sich die Nachbesserung oder Ersatzlieferung über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist
der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen.
8. SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Schadenersatzansprüche gegen uns, sowie
gegenüber ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem
Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder
unerlaubter Handlung) insbesondere auch für Indirekte- oder Folgeschäden
sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
zwingend gehaftet wird. Soweit Schadenersatzansprüche gegen uns, ihrer
Erfüllungs – und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen
eines Jahres ab Lieferung der Geräte, bei Systemen ab Mitteilung der
Betriebsbereitschaft.
9. SERVICEBEDINGUNGEN
Zur Prüfung ihres Garantieanspruchs ist
eine Kopie der Kaufrechnung notwendig. Erbringen sie diesen
Garantienachweis nicht, erhalten Sie die Ware unrepariert gegen eine
Bearbeitungsgebühr zurück. Bei fehlenden Garantie oder
Identifizierungsetiketten verfallen jegliche Garantieansprüche des
Kunden.
Fehlerbeschreibung: Bei Lieferungen, die ohne genaue Fehlerbeschreibung
("defekt" oder "zur Reparatur" ist nicht ausreichend)
bei uns eintreffen, hat die Fa. Lindorfer das Recht der Wahl zwischen
Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder der
unreparierten Rücksendung gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend
unserer Preisliste.
Unberechtigte Beanstandungen:
Im Falle unberechtigter Beanstandungen (kein Fehler feststellbar,
wahrscheinlich Bedienungsfehler) wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr
entsprechend unserer Preisliste zurückgeschickt
Transportkosten:
Die Fa. Lindorfer übernimmt die Transportkosten für die Rücksendung von
Reparaturware im Garantiefall. Die Kosten für den Transport und
Versicherung von Reparaturware an die Fa. Lindorfer trägt der Absender.
Bei unfreien Anlieferungen wird die Annahme aus organisatorischen Gründen
abgelehnt.
10. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND und ANZUWENDENDES RECHT
Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Lindorfer und dem Kunden gilt
das Recht der Republik Österreich. Die Anwendung des UN Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ist der Kunde
Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines
Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
Pfarrkirchen i.M.. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher
Gerichtsstand Linz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
11. DATENSCHUTZ
Die Fa. LIndorfer ist berechtigt, die bezüglich
der Geschäftsverbindung oder im
Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob
diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die
Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über
den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
12. SCHLUSSBESTIMMUNG
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam oder
undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma "der Lindorfer - Ihr Dienstleister"
Bereich „Dienstleistungen“
(Agentur, Planungsbüro)
1.
Allgemeines
Für
sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Firma Lindorfer gelten
ausschließlich diese „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam,
wenn sie von der Firma Lindorfer ausdrücklich und schriftlich anerkannt
werden.
Von diesen „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossene Verträge
nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn
und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2.
Vertragsabschluss
Die
Angebote der Firma Lindorfer sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen
Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Firma Lindorfer gebunden.
Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung
von der Firma Lindorfer als angenommen, sofern die Firma Lindorfer nicht
– etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass
sie den Auftrag annimmt.
3.
Leistung und Honorar
Wenn
nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Firma
Lindorfer für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die
Firma Lindorfer ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu
verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der
Nutzungsrechte erhält die Firma Lindorfer ein Honorar in der Höhe von 15
% des über sie abgewickelten Werbeetats (Planungskosten). Alle
Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar
abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. das gilt insbesondere für
alle Nebenleistungen der Firma Lindorfer. Alle der Firma Lindorfer
erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb
hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder
Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Firma
Lindorfer sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die
tatsächlichen Kosten die von der Firma Lindorfer veranschlagten um mehr
als 20 % übersteigen, wird die Firma Lindorfer den Kunden auf die höheren
Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt,
wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich
widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten der Firma Lindorfer, die aus welchem Grund auch immer
nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Firma Lindorfer eine
angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der
Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht angeführte Konzepte,
Entwürfe und dgl. sind vielmehr unverzüglich der Firma Lindorfer zurückzustellen.
4. Präsentation
Für
die Teilnahme an Präsentationen-Vorstellungen steht der Firma Lindorfer
ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und
Sachaufwand der Firma Lindorfer für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher
Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen
Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Firma Lindorfer insbesondere die
Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Firma Lindorfer;
der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer –
weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Firma
Lindorfer zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation
eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von
Kommunikationsaufgaben nicht in von der Firma Lindorfer gestalteten
Werbemitteln verwendet, so ist die Firma Lindorfer berechtigt, die präsentierten
Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen
an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige
Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Lindorfer nicht
zulässig. Alle Leistungen der Firma Lindorfer einschließlich jener aus
Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles,
Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus,
bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im
Eigentum der Firma Lindorfer und können von der Firma Lindorfer jederzeit
– insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung
(einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im
vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Firma
Lindorfer darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich
in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen
von Leistungen der Firma Lindorfer durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Firma Lindorfer und – soweit die Leistungen
urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die
Nutzung von Leistungen der Firma Lindorfer, die über den ursprünglich
vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon,
ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der
Firma Lindorfer erforderlich. Dafür steht der Firma Lindorfer und dem
Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich
das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in
der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung
bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten
Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Firma Lindorfer bzw. von
Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische
Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig
davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – ebenfalls
die Zustimmung der Firma Lindorfer notwendig.
Dafür stehen der Firma Lindorfer im 1. Jahr nach Vertragsende der volle
Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung im
Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr
die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab
dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
6.
Kennzeichnung
Die
Firma Lindorfer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf die Agentur/Büro und allenfalls auf den Urheber
hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür eine Entgeltanspruch zustünde.
7.
Genehmigung
Alle
Leistungen der Firma Lindorfer (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen,
Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom
Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht
rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und
kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen
lassen. Die Firma Lindorfer veranlasst eine externe rechtliche Prüfung
nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat
der Kunde zu tragen.
8.
Termine
Die
Firma Lindorfer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die
Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur
Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur
eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt
mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Firma Lindorfer. Eine
Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs
besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Lindorfer.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen
bei Auftragnehmern der Firma Lindorfer – entbinden die Agentur
jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
9.
Zahlung
Die
Rechnungen der Firma Lindorfer sind binnen 14 Tagen netto ohne jeden Abzug
ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Firma Lindorfer.
Der Kunde darf nur mir unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat
allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die
Firma Lindorfer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall
berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das
Recht auf Verbesserung der Leistungen der Firma Lindorfer zu.
Schadenersatzansprüche
des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss,
mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder
wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Lindorfer beruhen.
Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt
die Firma Lindorfer keinerlei Haftung.
11.
Haftung
Die Firma
Lindorfer wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beobachtung der
allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden
rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die
Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen
Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen
ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Firma
Lindorfer vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Agentur
vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von
der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit
vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der
Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst
zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der
Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden
erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Firma
Lindorfer ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die
Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder
Kosten für Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige
Schadenersatzforderungen oder ähnliche Anspruche Dritter.
Für
den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der
Verwendung eines Kennzeichens) die Firma Lindorfer selbst in Anspruch
genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde
hat der Agentur somit sämtliche finanzielle oder sonstige Nachteile
(einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Firma
Lindorfer aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
12.
Anzuwendendes Recht
Auf
die Rechtbeziehung zwischen dem Kunden und der Firma Lindorfer ist
ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
13.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
sowie Gerichtsstand ist Rohrbach.
14.
SCHLUSSBEMERKUNG für beide AGB's
Es können auch für einzelne Geschäftsbereiche in denen die Fa. Lindorfer
tätig ist, die AGB's Teil 1 und Teil
2 angewandt werden.
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